Jährliche Unterweisung Teleskopstapler nach DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
Dauer: 0,5 Tag
Durch die BG sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren einmal pro Jahr zu unterweisen. Rechtliche und technische Kenntnisse werden im Rahmen dieser Unterweisung aufgefrischt.
Teilnehmerkreis:
Vom Unternehmer beauftrage Mitarbeiter in Betrieben, die nach DGUV Vorschrift 1 § 4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Teilnehmer müssen zum Fahren von geländegängigen Teleskopstaplern befähigt sein und müssen diese Befähigung nachweisen können.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Verkehrswege und -regeln
- Betriebliche Vorschriften
- Unfallverhütung
- Unfallanalysen
- Sicherer Betrieb
- Lastschwerpunkte
- Standsicherheit
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung sowie Eintrag im Bedienerausweis
Rechtliche Grundlagen:
- DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
- DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) "Flurförderzeuge"
- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 4 "Grundsätze der Prävention"
Termine:
Dieser Kurs findet in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt.
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