AT Schulungen & Prüfservice
 

Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen  nach DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966), DGUV 208-019, ArbSchG §12, §15

Dauer: 0,5 Tag

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Hubarbeitsbühnen.


Teilnehmerkreis:

Alle Mitarbeiter, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen absolviert haben. 


Voraussetzungen:

- Mindestalter 18 Jahre

- aktueller Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen muss bereits vorhanden sein


Abschluss:

Teilnahmebescheinigung sowie Eintrag im Bedienerausweis


Inhalte:

- Rechtliche Grundlagen

- Unfälle mit Hubarbeitsbühnen

- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen

- Musterbetriebsanweisung

- Sicherheitszeichen

- Aufstellen und Absichern der Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich

- Haftung des Hubarbeitsbühnenbedieners

- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen

- Bedienprobe


Termine:

Die nächsten Kurse sind bereits in Planung...


Dieser Kurs findet auch in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt - sprechen Sie uns gerne an!


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 

 
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