Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966), DGUV 208-019, ArbSchG §12, §15
Dauer: 0,5 Tag
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Hubarbeitsbühnen.
Teilnehmerkreis:
Alle Mitarbeiter, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen absolviert haben.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- aktueller Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen muss bereits vorhanden sein
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung sowie Eintrag im Bedienerausweis
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Hubarbeitsbühnen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
- Musterbetriebsanweisung
- Sicherheitszeichen
- Aufstellen und Absichern der Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich
- Haftung des Hubarbeitsbühnenbedieners
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
- Bedienprobe
Termine:
Weitere Termine sind für 2025 bereits in Planung...
Dieser Kurs findet auch in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt - sprechen Sie uns gerne an!
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