Innerbetriebliche Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (Stufe 3)
Die gerätebezogene Ausbildung im Rahmen des Kurses stellt im Wesentlichen eine Unterweisung an den im Betrieb vorhandenen Flurförderzeugen und den Anbaugeräten dar. Nur so kann bestmöglich mit deren Bauart und Funktionsweise, wie zum Beispiel Anzahl und Anordnung der Stellteile und der Pedale, vertraut gemacht werden.
Im verhaltensbezogenen Teil wird der Fahrer in allen Belangen unterwiesen, die in seinem Betrieb zu beachten sind. Im Wesentlichen sind dies Sachverhalte, die der Unternehmer gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 68 (BGV D27; Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge) in der zu erstellenden Betriebsanweisung bereits aufgelistet hat, wie zum Beispiel Lagerung, Lagerflächen und Stapelung, die Unterweisung über die freigegebenen Verkehrswege, Regelungen über die Mitnahme von Personen, die Verwendung von Anbaugeräten, Anhängern und Arbeitsbühnen.
Teilnehmerkreis:
Die Ausbildung richtet sich an Gabelstaplerfahrer, welche bereits im Besitz eines Fahrausweises der Stufe 1 sind und Kenntnisse vorweisen können.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre (im Ausnahmefall ab 16 Jahre)
- körperliche und geistige Eignung
Inhalte:
Lehrgang entsprechend BGG 925:
- Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten aus Stufe 1
- Gerätebezogene Ausbildung
- verhaltensbezogene Ausbildung (betrifft die Betriebsanweisung nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" BGV D27)
Abschluss:
Fahrerausweis zum Führen von Gabelstaplern (Stufe 3) und Zertifikat
Hinweis / Mitzubringen:
- Sicherheitsschuhe für den praktischen Teil
- ein Lichtbild für den Fahrausweis
- für den praktischen Teil ggf. wetterfeste Kleidung
Ihr Nutzen:
Sie erwerben den Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer der Stufe 3 nach Anforderungen der BGG 925 und sind somit rechtlich abgesichert.
Termine:
Die innerbetriebliche Ausbildung findet in Ihrem Unternehmen nach terminlicher Absprache statt.
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