AT Schulungen & Prüfservice
 

Hubarbeitsbühnen bedienen - Ausbildung für Bediener ohne Vorkenntnisse

nach DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Regel 112-198 sowie DGUV Information 204-011

Dauer: 1 Tag 

Safety First - gilt beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen! Damit Unfälle vermieden werden können, werden von uns Arbeitskräfte, welche mit Hubarbeitsbühnen arbeiten, regelmäßig in Sachen Theorie und Praxis fachgerecht nach DGUV geschult. 


Teilnehmerkreis: 

Die Schulung richtet sich an zukünftige Bediener, welche noch keine Erfahrung mit Hubarbeitsbühnen besitzen oder noch keinen Bedienerausweis vorweisen können. 


Voraussetzungen:

- Mindestalter 18 Jahre

- körperliche und geistige Eignung


Inhalte: 

- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten

- Betrieb allgemein

- Übernahme und Transport der Maschine

- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort

- Arbeiten mit der Maschine

- Tägliche Einsatzprüfung

- Unfallgeschehen

- Sondereinsätze

- Theoretische Prüfung

Einweisung an der Hubarbeitsbühne

- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)

- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)

- Einüben der Steuerungsfunktionen

- Einüben der Funktion des Notablasses

- Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

- Praktische Abschlussprüfung


Abschluss:

Bedienerausweis für Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen sowie ein Zertifikat


Hinweis / Mitzubringen:

- ein Lichtbild für den Bedienerausweis

- für den praktischen Teil Sicherheitsschuhe 

- ggf. wetterfeste Kleidung für den praktischen Teil


Ihr Nutzen:

Sie erwerben den Fahrerausweis für Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen, welcher unbefristet gilt und erfüllen die Anforderungen der DGUV 308-008 (BGG 966). Außerdem meistern Sie durch die Grundlagenschulung den Umgang mit Hubarbeitsbühnen.


Termine:

Freitag, der 11.10.2024 - Anmeldung zwingend erforderlich - 


Gerne dürfen Sie einen Wunschtermin zur Absprache angeben - gerne auch in Ihrem Unternehmen -  falls eine Hubarbeitsbühne vorhanden ist - oder bei uns in Burgau.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 


 
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