AT Schulungen & Prüfservice
 

Berufskraftfahrer Weiterbildung module 1 - 5 (Module nach BKrfqg / BKrFQV)

Kenntnisbereiche nach Anlage 1 BKrFQV:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,

2. Anwendung der Vorschriften,

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.


EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw-Modul 1: 

Eco-Training & Assistenzsysteme (beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3 nach Anlage 1 BKrFQV)

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw-Modul 2: 

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (beinhaltet die Kenntnisbereiche 2.1 und 2.2 nach Anlage 1 BKrFQV)

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw-Modul 3: 

Gefahrenwahrnehmung (beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.2, 1.3a, 3.1, 3.3, 3.4 und 3.5 nach Anlage 1 BKrFQV)

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw-Modul 4: 

Schadensprävention (beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6 und 3.7 nach Anlage 1 BKrFQV)

EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw-Modul 5: 

Sicherheit für Ladung und Fahrgast (beinhaltet den Kenntnisbereich 1.4, 2.2, 3.7 nach Anlage 1 BKrFQV)


Teilnehmerkreis: 

Alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkw über 3,5t zGM und deren Kombination) gewerblich nutzen möchten.


Voraussetzungen:

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE


Abschluss:

elektronische Übermittlung der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA)


Ihr Nutzen:

Sie erwerben Bescheinigungen für den Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises / FQN (ehemals Schlüsselzahl 95) mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. 


Termine:

Samstag, den 21.11.2026 Modul 4 - AUSGEBUCHT!


Die Weiterbildungen dauern pro Tag jeweils mindestens 7 Stunden und finden in unseren zertifizierten Räumlichkeiten statt. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich!

Gerne dürfen Sie uns auch einen Wunschtermin ab 12 Teilnehmern zur Absprache senden.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 




 
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